Zu den Hauptinhalten springen

INFO: Wartungsarbeiten: Einzelne Services sind heute nur eingeschränkt verfügbar.

Statusseite

Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen

Prüfung und Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Garagisten reichen ein ausgefülltes Antragsformular ein.

Aktualisiert: 25. August 2026

Kurzbeschreibung

Die Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen ist eine Prüfleistung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts. Garagisten können für Fahrzeuge, die ihnen anvertraut sind, eine Teilabnahme der Anhängerkupplung durchführen lassen.

Das Verfahren läuft über ein standardisiertes Antragsformular, das heruntergeladen, ausgefüllt und bei der zuständigen Stelle eingereicht wird. Das Formular erfasst alle relevanten Fahrzeugdaten, Kupplungsspezifikationen und technische Anforderungen.

teilabnahme-von-anhaengerkupplungen-25-p.pdf

Prüfung und Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Garagisten reichen ein ausgefülltes Antragsformular ein.

teilabnahme-von-anhaengerkupplungen-25-p.pdf (öffnet in neuem Tab)

Service nutzen

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Online startenDiesen Service direkt online nutzen (öffnet in neuem Tab)
Per Post einreichenFormulare herunterladen und per Post senden

Voraussetzungen

  • Sie sind Garagist
  • Sie möchten eine Teilabnahme der Anhängerkupplung bei einem Ihnen anvertrauten Fahrzeug durchführen
  • Antragsformular wurde erfolgreich heruntergeladen

Der Ablauf

  1. 1Formular herunterladenDas Formular steht als Download zur Verfügung.
  2. 2Formular ausdruckenBitte drucken Sie das Formular aus.
  3. 3Formular ausfüllenVervollständigen Sie das Formular mit Ihren Angaben und den Fahrzeugdaten.
  4. 4Antragsformular einreichenDas heruntergeladene und ausgefüllte Antragsformular muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

teilabnahme-von-anhaengerkupplungen-25-p.pdf

Prüfung und Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Garagisten reichen ein ausgefülltes Antragsformular ein.

teilabnahme-von-anhaengerkupplungen-25-p.pdf (öffnet in neuem Tab)

Ist diese Seite verständlich?

Fehler melden