Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen
Prüfung und Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Garagisten reichen ein ausgefülltes Antragsformular ein.
Kurzbeschreibung
Die Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen ist eine Prüfleistung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts. Garagisten können für Fahrzeuge, die ihnen anvertraut sind, eine Teilabnahme der Anhängerkupplung durchführen lassen.
Das Verfahren läuft über ein standardisiertes Antragsformular, das heruntergeladen, ausgefüllt und bei der zuständigen Stelle eingereicht wird. Das Formular erfasst alle relevanten Fahrzeugdaten, Kupplungsspezifikationen und technische Anforderungen.
teilabnahme-von-anhaengerkupplungen-25-p.pdf
Prüfung und Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Garagisten reichen ein ausgefülltes Antragsformular ein.
Service nutzen
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Voraussetzungen
- Sie sind Garagist
- Sie möchten eine Teilabnahme der Anhängerkupplung bei einem Ihnen anvertrauten Fahrzeug durchführen
- Antragsformular wurde erfolgreich heruntergeladen
Der Ablauf
- 1Formular herunterladenDas Formular steht als Download zur Verfügung.
- 2Formular ausdruckenBitte drucken Sie das Formular aus.
- 3Formular ausfüllenVervollständigen Sie das Formular mit Ihren Angaben und den Fahrzeugdaten.
- 4Antragsformular einreichenDas heruntergeladene und ausgefüllte Antragsformular muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Weiterführende Informationen
teilabnahme-von-anhaengerkupplungen-25-p.pdf
Prüfung und Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Garagisten reichen ein ausgefülltes Antragsformular ein.
Verwandte Services
Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote
Abtretung eines Kontrollschildes
Verzicht auf Ihr Kontrollschild zugunsten eines Dritten.
Statutenänderung bei einer AG, GmbH oder Genossenschaft: Beurkundung beim Handelsregisteramt
Öffentliche Beurkundung von Statutenänderungen (inkl. Kapitalerhöhungen, Umwandlungen etc.) bei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Genossenschaften durch das Handelsregisteramt Schaffhausen.
Anmeldung: Allgemeine Änderungen bei einer GmbH (insb. Abtretung von Stammanteilen)
Anmeldung von allgemeinen Änderungen bei einer GmbH, insbesondere Abtretung von Stammanteilen, Domiziländerungen, Statutenänderungen und Änderungen bzgl. der Gesellschafter oder eingetragenen Personen beim Handelsregisteramt.
Anmeldung Änderungen AG / Genossenschaft / Stiftung / Verein
Anmeldung allgemeiner Änderungen (Sitz, Statuten, Personen, Domizil) bei Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Vereinen beim Handelsregisteramt Schaffhausen.
Anmeldung Änderungen Einzelunternehmen
Melden Sie Änderungen bei Ihrem Einzelunternehmen an – Firmaname, Sitz, Domizil, Zweck oder Personalien. Formular ausfüllen, unterzeichnen und per Post einreichen.
Ist diese Seite verständlich?