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Anmeldung Auflösung / Löschung Kollektivgesellschaft

Anmeldung der Auflösung und Löschung einer Kollektivgesellschaft im Handelsregister des Kantons Schaffhausen mit Formular.

Aktualisiert: 25. August 2026

Kurzbeschreibung

Für die Anmeldung der Auflösung und Löschung einer Kollektivgesellschaft kann ein entsprechendes Anmeldeformular beim Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen eingereicht werden. Das Formular muss von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet sein. Es enthält Angaben zur eingetragenen Firma, zum Sitz, zum Auflösungsgrund sowie gegebenenfalls zu den Liquidatoren und deren Zeichnungsberechtigung.

Die Anmeldung der Auflösung kann gleichzeitig mit der Anmeldung der Löschung erfolgen, sofern die Liquidationshandlungen abgeschlossen und keine Aktiven und Passiven mehr vorhanden sind. Das ausgefüllte und unterzeichnete Originalformular wird per Post beim Handelsregisteramt eingereicht. Eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die Anmeldung mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, und die Übermittlung über eine vom Bund anerkannte Zustellplattform erfolgt (z.B. IncaMail).

Handelt es sich bei den Liquidatoren nicht um Personen, die in Bezug auf die betreffende Gesellschaft bereits im Handelsregister eingetragen sind, muss deren Unterschrift beglaubigt werden. Die Beglaubigung ist im Original - zusammen mit einer gültigen Ausweiskopie (Pass, ID, ausländischer Pass oder Personalausweis oder Ausländerausweis) - beim Handelsregisteramt einzureichen.

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Weiterführende Informationen

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