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Anmeldung Neueintragung AG (Beurkundung hat bereits stattgefunden)

Anmeldung einer bereits beurkundeten Aktiengesellschaft beim Handelsregister des Kantons Schaffhausen mit allen erforderlichen Belegen.

Aktualisiert: 21. August 2026

Kurzbeschreibung

Nach der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz im Kanton Schaffhausen ist die Neueintragung der AG beim Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen anzumelden. Die Anmeldung umfasst die Einreichung des Anmeldeformulars zusammen mit der öffentlichen Urkunde und den Statuten sowie allenfalls die Bankbescheinigung, das Protokoll des Verwaltungsrats, die erforderlichen Erklärungen zum Domizil, Grundstückserwerb durch Personen im Ausland (Lex Koller-Erklärung), betreffend Wahlannahme und die Ausweiskopien sowie beglaubigten Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen, sofern die Beglaubigung nicht in der öffentlichen Urkunde enthalten ist. Das Handelsregisteramt prüft die Unterlagen und trägt die Gesellschaft ins Register ein. Mit Ausnahme der Ausweiskopien sind alle Unterlagen grundsätzlich im Original einzureichen.

Anmeldeformular Neueintragung AG - Stand Juni 2022.pdf

Anmeldung einer bereits beurkundeten Aktiengesellschaft beim Handelsregister des Kantons Schaffhausen mit allen erforderlichen Belegen.

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Weiterführende Informationen

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