Gründung einer Kollektivgesellschaft: Neueintragung
Anmeldung einer neu gegründeten Kollektivgesellschaft im Handelsregister des Kantons Schaffhausen mit Angabe von Gesellschaftern, Domizil und Zeichnungsberechtigung.
Kurzbeschreibung
Eine Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei natürliche Personen als Gesellschafter mit unbeschränkter und solidarischer Haftung tätig sind. Eine Kollektivgesellschaft im Kanton Schaffhausen, die ein kaufmännisches Gewerbe betreibt, muss sich im Handelsregister des Kantons Schaffhausen eintragen lassen. Im Rahmen der Anmeldung muss angegeben werden, seit wann die Gesellschaft existiert. Dieses Datum muss in der Vergangenheit liegen, d.h. vor der Eintragung im Handelsregister.
Betreibt eine Kollektivgesellschaft kein kaufmännisches Gewerbe, so entsteht sie erst mit der Eintragung ins Handelsregister.
Das Anmeldeverfahren umfasst das Ausfüllen des Anmeldeformulars mit Angaben zur Firma (einschliesslich Rechtsform), zum Sitz und Rechtsdomizil, zum Zweck der Gesellschaft (Geschäftstätigkeit) sowie zu allen Gesellschaftern und zeichnungsberechtigten Personen. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern und zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnet und im Original eingereicht werden. Die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen sind zu beglaubigen.
Zusätzlich ist eine Erklärung betreffend das Domizil erforderlich, in der festgehalten wird, ob die Gesellschaft über eigene Geschäftsräumlichkeiten mit administrativem Leistungsangebot verfügt oder ein c/o-Domizil bei einer Domizilhalterin oder einem Domizilhalter besteht.
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