Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis ist eine Beilage zum Baugesuch und enthält die brandschutztechnisch relevante Angaben des Bauvorhabens.
Kurzbeschreibung
Gemäss Baugesetz Art. 58, Abs. 1 muss ein Baugesuch alle für die Beurteilung eines Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen enthalten. Die Vollzugshilfe für Baubewilligungsbehörden präzisiert, dass ein projektspezifischer Brandschutznachweis mit einem Brandschutzbericht und Brandschutzplänen einzureichen ist.
Für einfachere Bauvorhaben genügt des vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular «Brandschutznachweis» und Brandschutzpläne.
Auf Brandschutzpläne kann bei Gebäuden mit geringen Abmessungen, Einfamilienhäusern und Nebenbauten verzichtet werden, sofern in Grundrissplänen die Brandschutzmassnahmen eingetragen werden. Die Vorgaben für die Gebäudegeometrie sind in der VKF-Brandschutznorm Art. 13, Abs. 3 definiert.
Brandschutznachweis_20150518.pdf
Der Brandschutznachweis ist eine Beilage zum Baugesuch und enthält die brandschutztechnisch relevante Angaben des Bauvorhabens.
Service nutzen
Kantonale Feuerpolizei
Voraussetzungen
- Baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben
- Vollständiges Baugesuch
- eine für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortliche Person
Der Ablauf
- 1Brandschutzbericht erstellen oder Formular ausfüllen
- 2Notwendige Unterlagen zusammenstellen
- 3Brandschutzunterlagen den Baugesuch beilegen
- 4Einreichung des Baugesuchs beim zuständigen Bauamt der Gemeindedie Prüfung des Brandschutznachweises, die Festsetzung von Brandschutzauflagen und die Brandschutzkontrollen erfolgen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die zuständige Feuerpolizei.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Organisationseinheit
FinanzdepartementKantonale FeuerpolizeiRingkengässchen 188200 SchaffhausenÖffnungszeiten
Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
Brandschutznachweis_20150518.pdf
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