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Anmeldung Neueintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (Beurkundung hat bereits stattgefunden)

Anmeldung einer neu gegründeten GmbH ins Handelsregister des Kantons Schaffhausen nach erfolgter Beurkundung. Einreichung des Anmeldeformulars mit erforderlichen Unterlagen und Unterschriften.

Aktualisiert: 25. August 2026

Kurzbeschreibung

Die neue gegründete Gesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden. Befindet sich der Sitz der Gesellschaft im Kanton Schaffhausen hat die Anmeldung dort zu erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung einer vollständig ausgefüllten Handelsregisteranmeldung zusammen mit der öffentlichen Gründungsurkunde, den beglaubigten Statuten, gültigen Ausweiskopien aller im Handelsregister einzutragenden Personen und weiteren erforderlichen Unterlagen beim Handelsregisteramt. Die Unterlagen sind im Original einzureichen.

Es sind zwingend ein Geschäftsführer mit Einzelunterschrift oder zwei Geschäftsführer mit Kollektivunterschrift zu zweien im Handelsregister einzutragen. Gibt es mehrere Geschäftsführer ist ein Vorsitzender der Geschäftsführung zu bezeichnen.

Eine zeichnungsberechtigte Person mit Einzelunterschrift oder zwei zeichnungsberechtigte Personen mit Kollektivunterschrift zu zweien müssen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Alle Dokumente sind im Original einzureichen (per Post oder am Schalter). Im Falle einer elektronischen Einreichung müssen sämtliche Dokumenten mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Die Zustellung muss über eine vom Bund anerkannte Zustellplattform (z.B. InkaMail) erfolgen. Entweder sind sämtliche Dokumente in Papierform oder elektronisch einzureichen.

Je nach Situation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, etwa betr. Domizil oder Lex-Friedrich-Erklärung bei Immobiliengesellschaften. Das Handelsregisteramt prüft die Anmeldung und trägt die GmbH ins Handelsregister ein.

Anmeldeformular Neueintragung GmbH 181031.pdf

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Weiterführende Informationen

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