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Schwarzarbeit melden

Melden Sie Verdachtsfälle von Schwarzarbeit vertraulich und rund um die Uhr online an das Arbeitsamt Schaffhausen. Für eine effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit sind wir auf möglichst detaillierte Informationen angewiesen. Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt.

Aktualisiert: 27. August 2026

Kurzbeschreibung

Der Kanton Schaffhausen bietet Ihnen die Möglichkeit, Verdachtsfälle von Schwarzarbeit rund um die Uhr online und vertraulich zu melden. Schwarzarbeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit gegen Entgelt ausgeübt wird, die an sich legal ist, aber bei ihrer Ausübung gegen Rechtsvorschriften verstossen wird – insbesondere gegen Melde- und Bewilligungspflichten im Ausländer-, Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht.

Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt und an die Abteilung Arbeitsmarktbeobachtung des Arbeitsamtes weitergeleitet. Sie können die Meldung anonym einreichen oder Ihre Kontaktdaten angeben, falls Sie Rückfragen erwarten.

Unsere Arbeitsmarktinspektoren nutzen Ihre Hinweise zur Kontrolle und Bekämpfung von Schwarzarbeit und arbeiten dabei mit verschiedenen Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zusammen.

Meldung: Verdacht auf Schwarzarbeit

Melden Sie Verdachtsfälle von Schwarzarbeit vertraulich und rund um die Uhr online an das Arbeitsamt Schaffhausen. Für eine effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit sind wir auf möglichst detaillierte Informationen angewiesen. Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt.

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Voraussetzungen

  • Verdacht auf Schwarzarbeit
  • Arbeit wird üblicherweise gegen Entgelt ausgeübt
  • Tätigkeit ist an sich legal
  • Bei Ausübung der Tätigkeit werden Rechtsvorschriften verletzt.
  • Verstösse gegen Melde- und Bewilligungspflichten im Ausländer-, Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht

Der Ablauf

  1. 1Meldung einreichenReichen Sie Ihre Meldung von vermuteter Schwarzarbeit ein. Sie können das digitale Meldeformular online ausfüllen und einreichen. Die Meldung wird streng vertraulich behandelt. Sie können die Meldung anonym einreichen oder Ihre Kontaktdaten angeben.
  2. 2Kontrolle durch das Kontrollorgan zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (KKO)Das KKO kontrolliert, ob Arbeitgebende und Arbeitnehmende die Melde- und Bewilligungspflicht gemäss Ausländerrecht und die Melde- und Abrechnungspflicht gemäss Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht einhalten.
  3. 3Koordination mit BehördenDiverse Behörden der Gemeinden, Kantone und des Bundes arbeiten mit dem KKO zusammen. Bei Bedarf wird der Schwarzarbeitsinspektor polizeilich unterstützt.
  4. 4Gebührenerhebung bei VerstössenFür die Kosten der Kontrollen werden bei den kontrollierten Personen Gebühren erhoben, wenn Verstösse nach Art. 6 BGSA aufgedeckt worden sind (Art. 16 Abs. 1 BGSA).

Kontakt

Organisationseinheit

VolkswirtschaftsdepartementArbeitsamtMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00

Mittwoch: 10:00 – 12:00, 13:30 – 17:00

Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 16:30

Samstag & Sonntag: Geschlossen

Meldung: Verdacht auf Schwarzarbeit

Melden Sie Verdachtsfälle von Schwarzarbeit vertraulich und rund um die Uhr online an das Arbeitsamt Schaffhausen. Für eine effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit sind wir auf möglichst detaillierte Informationen angewiesen. Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt.

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