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Gesuch um Bewilligung von Risikoaktivitäten für Personen mit Fachausweis

Bewilligung für die gewerbsmässige Ausübung von Risikoaktivitäten wie Bergführerwesen, Schneesportlehrerwesen und Canyoning. Erforderlich: Eidgenössischer Fachausweis und Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.

Aktualisiert: 27. Juli 2026

Kurzbeschreibung

Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises nach Art. 43 des Berufsbildungsgesetzes können beim Kanton Schaffhausen eine Bewilligung für die gewerbsmässige Ausübung von Risikoaktivitäten beantragen. Dies gilt für Aktivitäten wie Bergführerwesen, Schneesportlehrerwesen, Canyoning, River-Rafting, Wildwasserfahrten und weitere bewilligungspflichtige Risikoaktivitäten in gebirgigem oder felsigem Gelände sowie in anschwellenden Bach- oder Flussgebieten.

Die Fachstelle Sport des Kantons Schaffhausen ist für den Vollzug der Risikoaktivitätengesetzgebung zuständig und erteilt die Bewilligungen für Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen. Das Gesuch kann als Erst- oder Erneuerungsantrag eingereicht werden und muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, insbesondere den Nachweis des Fachausweises und der Berufshaftpflichtversicherung.

722FO036_P_Formular Gesuch um Bewiligung für Personen mit Fachausweis.docx

Bewilligung für die gewerbsmässige Ausübung von Risikoaktivitäten wie Bergführerwesen, Schneesportlehrerwesen und Canyoning. Erforderlich: Eidgenössischer Fachausweis und Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.

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Weiterführende Informationen

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Bewilligung für die gewerbsmässige Ausübung von Risikoaktivitäten wie Bergführerwesen, Schneesportlehrerwesen und Canyoning. Erforderlich: Eidgenössischer Fachausweis und Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.

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