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Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall (Schlechtwetterentschädigung)

Arbeitgebende können Schlechtwetterentschädigung bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen, wenn Arbeitsausfälle unmittelbar auf schlechte Witterung zurückzuführen sind.

Aktualisiert: 26. August 2026

Kurzbeschreibung

Die Schlechtwetterentschädigung (SWE) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmende in bestimmten Branchen, deren Arbeit aufgrund schlechter Witterung ausfällt. Arbeitgebende müssen den Arbeitsausfall bei der zuständigen Kantonalen Amtsstelle (KAST) melden.

Die Meldung erfolgt mittels Formular "Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall" und muss spätestens bis zum 5. Tag des folgenden Kalendermonats eingereicht werden. Für mehrere Baustellen ist für jede Baustelle ein separates Formular erforderlich.

Nach Prüfung durch die KAST wird die Schlechtwetterentschädigung bei der gewählten Arbeitslosenkasse geltend gemacht, die die Anspruchsvoraussetzungen vom Betrieb und den Mitarbeitenden im Detail prüft und bei Gutheissung die Schlechtwetterentschädigung vergütet.

Meldeformular für wetterbedingten Arbeitsausfall

Arbeitgebende können Schlechtwetterentschädigung bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen, wenn Arbeitsausfälle unmittelbar auf schlechte Witterung zurückzuführen sind.

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Kantonale Amtsstelle KAST

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Voraussetzungen

  • Arbeitsausfall muss zwingend infolge schlechter Witterung entstanden sein.
  • Arbeitsausfall muss mindestens einen halben oder ganzen Tag gedauert haben.
  • Fortführung der Arbeit trotz genügender Schutzvorkehrungen muss technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar sein oder den Arbeitnehmenden nicht zumutbar sein.
  • Betrieb muss in einer der anspruchsberechtigten Branchen tätig sein: Hoch- und Tiefbau, Zimmerei-, Steinhauer- und Steinbruchgewerbe, Sand- und Kiesgewinnung, Geleise- und Freileitungsbau, Landschaftsgartenbau, Waldwirtschaft, Baumschulen und Torfabbau (sofern nicht Nebenzweig eines landwirtschaftlichen Betriebes), Ausbeutung von Lehmgruben sowie Ziegelei, Berufsfischerei, Transportgewerbe (sofern Fahrzeuge ausschliesslich für Transport von Aushub oder Baumaterial von/zu Baustellen oder für Abtransport von Sand oder Kies verwendet werden), Sägerei, oder reine Reb-, Pflanzen-, Obst- und Gemüsebaubetriebe (bei aussergewöhnlicher Trockenheit oder Nässe).

Der Ablauf

  1. 1Zuständige KAST ermittelnDer Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung ist bei der KAST des Kantons geltend zu machen, in dem sich der Betrieb oder die Betriebsabteilung befindet.
  2. 2Meldeformular ausfüllenFür jede Arbeits- resp. Baustelle ist je ein separates Meldeformular 'Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall' (10057D) einzureichen. Das Formular kann entweder ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt oder digital ausgefüllt werden.
  3. 3Unterlagen zur Arbeits-/Baustelle beifügenDie Arbeits- resp. Baustelle ist anhand des Auftrags, des Werkvertrages, des Bauprogramms oder weiterer geeigneter Unterlagen zu belegen.
  4. 4Formular signierenDas ausgefüllte Formular muss datiert und unterzeichnet werden.
  5. 5Meldung einreichenDas vollständig ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Formular zusammen mit den Beilagen muss spätestens bis zum 5. Tag des folgenden Kalendermonats eingereicht werden. Einreichung per E-Mail an kast@sh.ch oder per Post (massgebend ist der Poststempel) an: Arbeitsamt Schaffhausen, Kantonale Amtsstelle, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen. Mit der Meldung wird gleichzeitig die Arbeitslosenkasse (ALK) gewählt.
  6. 6Prüfung durch die Kantonale Amtsstelle (KAST)Die KAST prüft, ob die gemeldeten Arbeitsausfälle tatsächlich auf schlechte Witterung zurückzuführen sind und ob die Unterlagen vollständig sind. Die Prüfung erfolgt anhand eines meteorologischen Kalenders oder anderer geeigneter Unterlagen.
  7. 7Bewilligung und monatliche GeltendmachungBewilligt die KAST die SWE grundsätzlich, erfolgt die weitere Geltendmachung monatlich bei der gewählten ALK. Diese prüft die Anspruchsvoraussetzungen im Detail und vergütet bei Gutheissung die SWE. Über Bewilligung oder Abweisung wird der Arbeitgeber schriftlich von der KAST informiert.

Kontakt

Organisationseinheit

VolkswirtschaftsdepartementKantonale Amtsstelle KASTMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00

Mittwoch: 10:00 – 12:00, 13:30 – 17:00

Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 16:30

Samstag & Sonntag: Geschlossen

Meldeformular für wetterbedingten Arbeitsausfall

Arbeitgebende können Schlechtwetterentschädigung bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen, wenn Arbeitsausfälle unmittelbar auf schlechte Witterung zurückzuführen sind.

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