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Gemeinderecht: Beratung für Gemeindeversammlungen

Unterstützung und Beratung für Gemeinden bei der Durchführung von Gemeindeversammlungen.

Aktualisiert: 25. August 2026

Kurzbeschreibung

Gemeinden, die nicht über einen Einwohnerrat verfügen, führen mindestens zweimal pro Jahr eine Gemeindeversammlung durch: Im November/Dezember wird das Budget beraten und im April/Mai/Juni wird die Rechnung beraten. Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeindepräsidenten geleitet, sofern kein spezieller Versammlungspräsident gewählt werden muss.

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Gemeindeversammlung sind gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie folgende und ähnliche Fragen haben:
– Welche Unterlagen müssen die Stimmberechtigten vor der Versammlung erhalten?
– Wer darf in der Gemeindeversammlung Anträge stellen?
– Welche Anträge müssen behandelt werden?
– Wie ist in der Gemeindeversammlung abzustimmen?

Gemeinderecht

Unterstützung und Beratung für Gemeinden bei der Durchführung von Gemeindeversammlungen.

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Weiterführende Informationen

Kontakt

Organisationseinheit

VolkswirtschaftsdepartementAmt für Justiz und GemeindenMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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