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Rückerstattung Guthaben Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt

Beantragen Sie die Rückerstattung Ihres Guthabens beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

Aktualisiert: 12. August 2026

Kurzbeschreibung

Mit diesem Service können Sie die Rückerstattung eines Guthabens beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Schaffhausen beantragen.

Das Rückerstattungsgesuch wird vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt bearbeitet.

Reichen Sie das ausgefüllte Formular mit Ihren Kontoangaben ein, damit die Rückerstattung auf Ihr Konto überwiesen werden kann.

Rückerstattung Guthaben

Beantragen Sie die Rückerstattung Ihres Guthabens beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

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Service nutzen

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Voraussetzungen

  • Guthaben beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vorhanden
  • Gültige Kontoangaben für die Rückerstattung

Der Ablauf

  1. 1Formular ausfüllenFüllen Sie das Rückerstattungsformular vollständig aus und geben Sie Ihre Kontoangaben an, auf die die Rückerstattung überwiesen werden soll.
  2. 2Formular einreichenReichen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ein.
  3. 3BearbeitungDas Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt bearbeitet Ihr Rückerstattungsgesuch.
  4. 4RückerstattungNach Bearbeitung wird die Rückerstattung auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Rückerstattung Guthaben

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