Nachsuchenbericht
Dokumentation von Nachsuchen nach verletztem oder angeschossenem Wild durch Hundeführer mit geprüften Nachsuchehunden und Hundeführern.
Kurzbeschreibung
Der Nachsuchenbericht ist ein Formular zur Dokumentation von Nachsuchen nach verletztem oder angeschossenem Wild. Jagdgesellschaften sind gemäss kantonaler Jagdgesetzgebung verpflichtet, eine Nachsuche mit einem im kantonalen Verzeichnis eingetragenen Hund durchzuführen oder durchführen zu lassen, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass das beschossene Tier unverletzt ist.
Das Formular wird von Hundeführern und Hundeführerinnen ausgefüllt und dokumentiert alle relevanten Informationen zur durchgeführten Nachsuche: Angaben zum Hundeführer und zum Hund, Ort und Zeit der Verletzung, Datum und Uhrzeit der Nachsuche, Wetterbedingungen, Ursache der Nachsuche sowie detaillierte Ergebnisse und Beobachtungen während der Nachsuche.
Das ausgefüllte Formular wird bei der kantonalen Jagdbehörde (Jagd und Fischerei) eingereicht, sollte die Verlängerung der Nachsuchen-Fähigkeit beantragt werden (mind. 12 pro Jahr, während der letzten 3 Jahre). Sie dient der Dokumentation und Überwachung der ordnungsgemässen Durchführung von Nachsuchen im Kanton Schaffhausen.
Nachsuchenbericht.pdf
Dokumentation von Nachsuchen nach verletztem oder angeschossenem Wild durch Hundeführer mit geprüften Nachsuchehunden und Hundeführern.
Service nutzen
Jagd und Fischerei
Voraussetzungen
- Tätigkeit als Gespannführer (Hundeführer/Hundeführerin)
- Jagdberechtigung (bestandene Jägerprüfung)
- Verfügbarkeit eines auf Nachsuchen geprüften und im kantonalen Verzeichnis eingetragenen Hundes
- Haftpflichtversicherung erforderlich
- Weidgerechte Jagdausübung und Einhaltung überlieferter Jagdregeln
Der Ablauf
- 1Formular herunterladenDas Formular steht als Download zur Verfügung.
- 2Formular ausfüllenVervollständigen Sie das Formular mit Ihren Angaben zu Hundeführer, Hund, Ort und Zeit der Verletzung, Nachsucheergebnis und weiteren Details.
- 3Nachsuche durchführenJagdgesellschaften sind verpflichtet, eine Nachsuche mit einem im kantonalen Verzeichnis eingetragenen Hund durchzuführen oder durchführen zu lassen, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass das beschossene Tier unverletzt ist (§ 19 Abs. 1 Verordnung).
- 4Formular einreichenReichen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular bei der kantonalen Jagdbehörde (Jagd und Fischerei) ein.
- 5Meldung und DokumentationErlegte verletzte oder kranke Tiere ausserhalb der Jagdzeit müssen dem zuständigen Departement unverzüglich gemeldet werden (Art. 21 Abs. 2 Kantonales Jagdgesetz). Jagdgesellschaften machen jährlich Angaben für Jagdstatistik (Art. 21 Abs. 1 Kantonales Jagdgesetz).
Kontakt
Organisationseinheit
Departement des InnernJagd und FischereiMühlentalstrasse 1058200 SchaffhausenÖffnungszeiten
Nur mit Terminvereinbarung
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