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Erteilung der Niederlassungsbewilligung – erfolgreiche Integration (vorzeitig)

Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung (C) für Ausländer/innen mit Aufenthaltsbewilligung B nach mindestens 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts bei erfolgreicher Integration.

Aktualisiert: 6. August 2026

Kurzbeschreibung

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