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Meldung über vermisste / gefundene Tiere

Meldung von vermissten oder gefundenen Tieren beim Veterinäramt Kanton Schaffhausen. Finder sind gesetzlich verpflichtet, Funde zu melden; Eigentümer müssen Verluste unverzüglich anzeigen.

Aktualisiert: 27. Juli 2026

Kurzbeschreibung

Der Kanton Schaffhausen betreibt eine Tiermeldestelle für die Registrierung von vermissten und gefundenen Tieren. Finder von verlorenen Tieren (lebend oder tot) sind gesetzlich verpflichtet, den Fund zu melden. Eigentümer vermisster Tiere müssen den Verlust unverzüglich der Tiermeldestelle anzeigen.

Zusätzlich können Meldungen kostenlos bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ (www.stmz.ch) erfasst werden. Innerhalb von zwei Monaten wird versucht, die Eigentümerin oder den Eigentümer des Tieres zu finden. Kann der Eigentümer nicht gefunden werden, geht das Tier ins Eigentum der Finderin oder des Finders über.

21_05_20_Tiermeldeformular Kt SH.pdf

Meldung von vermissten oder gefundenen Tieren beim Veterinäramt Kanton Schaffhausen. Finder sind gesetzlich verpflichtet, Funde zu melden; Eigentümer müssen Verluste unverzüglich anzeigen.

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Voraussetzungen

  • Finder eines Haustieres (lebend oder tot) ist gesetzlich verpflichtet, den Fund zu melden
  • Eigentümer eines vermissten Tieres müssen den Verlust der Tiermeldestelle melden

Der Ablauf

  1. 1Meldeformular ausfüllenVerwenden Sie das Meldeformular für die Meldung von gefundenen oder vermissten Tieren. Das Formular kann zudem von der Website des Veterinäramts heruntergeladen werden. Alternativ können Sie dem Veterinäramt per E-Mail die bereits erstellte STMZ-Meldung inkl. Meldenummer zukommen lassen.
  2. 2Fotos und Informationen beifügenLegen Sie Fotos in möglichst guter Qualität bei und geben Sie Hinweise zu bestimmten Merkmalen des Tieres an. Je mehr Informationen vorliegen, umso hilfreicher.

21_05_20_Tiermeldeformular Kt SH.pdf

Meldung von vermissten oder gefundenen Tieren beim Veterinäramt Kanton Schaffhausen. Finder sind gesetzlich verpflichtet, Funde zu melden; Eigentümer müssen Verluste unverzüglich anzeigen.

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