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Meldung über Tierschutzmängel

Melden Sie Verstösse gegen das Tierschutzgesetz dem Veterinäramt. Das Formular kann online oder ausgedruckt eingereicht werden.

Aktualisiert: 20. August 2026

Kurzbeschreibung

Mit dieser Meldung können Sie Tierschutzmängel und Verstösse gegen das Tierschutzgesetz dem Veterinäramt Schaffhausen mitteilen. Das Veterinäramt ist die zentrale Behörde für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung und leitet nach Prüfung der Meldung die notwendigen Massnahmen ein.

Meldungen können online eingegeben oder über das Meldeformular eingereicht werden. Das Formular kann ausgedruckt und handschriftlich oder digital ausgefüllt werden. Es muss unterzeichnet und per Post oder E-Mail eingereicht werden.

Das Veterinäramt prüft die eingereichte Meldung und ordnet bei Bedarf Massnahmen an. Bei Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung kann das Veterinäramt auch Strafanzeige erstatten.

Die Melderstatterin oder der Meldeerstatter kann aus Datenschutzgründen nicht über die Massnahmen des Veterinäramtes informiert werden.

Meldung_von_Tierschutzmaengeln.pdf

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Veterinäramt

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Voraussetzungen

  • Feststellung eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz

Weiterführende Informationen

Kontakt

Organisationseinheit

Departement des InnernVeterinäramtMühlentalstrasse 1888200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 13:30 – 16:30

Samstag & Sonntag: Geschlossen

Meldung_von_Tierschutzmaengeln.pdf

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