Meldung über Tierschutzmängel
Melden Sie Verstösse gegen das Tierschutzgesetz dem Veterinäramt. Das Formular kann online oder ausgedruckt eingereicht werden.
Kurzbeschreibung
Mit dieser Meldung können Sie Tierschutzmängel und Verstösse gegen das Tierschutzgesetz dem Veterinäramt Schaffhausen mitteilen. Das Veterinäramt ist die zentrale Behörde für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung und leitet nach Prüfung der Meldung die notwendigen Massnahmen ein.
Meldungen können online eingegeben oder über das Meldeformular eingereicht werden. Das Formular kann ausgedruckt und handschriftlich oder digital ausgefüllt werden. Es muss unterzeichnet und per Post oder E-Mail eingereicht werden.
Das Veterinäramt prüft die eingereichte Meldung und ordnet bei Bedarf Massnahmen an. Bei Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung kann das Veterinäramt auch Strafanzeige erstatten.
Die Melderstatterin oder der Meldeerstatter kann aus Datenschutzgründen nicht über die Massnahmen des Veterinäramtes informiert werden.
Meldung_von_Tierschutzmaengeln.pdf
Melden Sie Verstösse gegen das Tierschutzgesetz dem Veterinäramt. Das Formular kann online oder ausgedruckt eingereicht werden.
Service nutzen
Veterinäramt
Voraussetzungen
- Feststellung eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz
Weiterführende Informationen
Kontakt
Organisationseinheit
Departement des InnernVeterinäramtMühlentalstrasse 1888200 SchaffhausenÖffnungszeiten
Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
Meldung_von_Tierschutzmaengeln.pdf
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