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Gesuch-Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises

Antragstellung für einen Lernfahr- oder Führerausweis im Kanton Schaffhausen

Aktualisiert: 24. August 2026

Kurzbeschreibung

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ist zuständig für die Erteilung von Lernfahr- oder Führerausweisen im Kanton Schaffhausen. Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie zunächst einen Sehtest bei einem Arzt oder anerkannten Optikergeschäft durchführen lassen (nicht älter als 24 Monate). Für Kategorien A, A1, B und B1 ist zusätzlich ein Nothelferkurs (Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen) erforderlich, der nicht älter als 6 Jahre sein darf.

Der Sehtest und Nothelferausweis ist lediglich bei der 1. Gesuchseinreichung (Neulenker) erforderlich und muss persönlich beim Amt eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen und bestandener Führerprüfung wird der Ausweis erteilt.

gesuch Lernfahr-Fuehrerausweis mit Fotokleber-25-p (1).pdf

Antragstellung für einen Lernfahr- oder Führerausweis im Kanton Schaffhausen

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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

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Voraussetzungen

  • Neulenker Sehtest (nicht älter als 24 Monate)
  • Absolvierung eines Nothelferkurses für Neulenker bei einer anerkannten Organisation (nicht älter als 6 Jahre)

Der Ablauf

  1. 1Gesuchsformular herunterladen und ausdrucken
  2. 2Gesuchsformular ausfüllenVervollständigen Sie das Formular mit Ihren Angaben. Das Ergebnis des Sehtests wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen.
  3. 3Sehtest (nur für Neulenker) durchführen lassenDas Sehvermögen muss bei einem Arzt/Ärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft in der Schweiz geprüft werden. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
  4. 4Nothelferkurs absolvieren (falls erforderlich)
  5. 5Verkehrsmedizinische Untersuchung durchführenNur für Antragsteller berufsmässiger Kategorien (Stufe 2)
  6. 6Erforderliche Dokumente zusammenstellen
  7. 7Gesuch persönlich (nur Neulenker) abgeben

Kontakt

Organisationseinheit

BaudepartementStrassenverkehrs- und SchifffahrtsamtErnst Müller Strasse 28200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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