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Rückerstattung Wehrpflichtersatzabgabe

Beantragen Sie die Rückerstattung der bezahlten Wehrpflichtersatzabgaben nach erfüllter Gesamtdienstpflicht (Militär- oder Zivildienst).

Aktualisiert: 27. August 2026

Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular können Sie die Rückerstattung der bezahlten Wehrpflichtersatzabgaben beantragen, sofern Sie Ihre Gesamtdienstpflicht erfüllt haben (Militär- oder Zivildienst). Füllen Sie das Antragsformular aus, reichen Sie es anschliessend unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Dienstbüchlein oder Bestätigungsschreiben) per Post ein.

Ihr Anspruch wird anschliessend geprüft und die Rückerstattung auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur die Wehrpflichtersatzabgaben rückerstatten können, welche Sie beim Kanton Schaffhausen bezahlt haben.

Antrag Rückerstattung.pdf

Beantragen Sie die Rückerstattung der bezahlten Wehrpflichtersatzabgaben nach erfüllter Gesamtdienstpflicht (Militär- oder Zivildienst).

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Amt für Bevölkerungsschutz und Armee

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Voraussetzungen

  • Für die Rückerstattung muss die Gesamtdienstleistungspflicht für Militär- oder Zivildienst erfüllt sein.

Der Ablauf

  1. 1Formular ausfüllenFüllen Sie das Formular 'Wehrpflichtersatzabgabe - Antrag Rückerstattung' aus. Erforderliche Angaben: AHV/Versicherungsnummer, Name, Vorname, Adresse, IBAN Ihrer Bank- oder Postkonto Verbindung, Telefonnummer oder eine E-Mail für Rückfragen, Datum und Ihre Unterschrift.
  2. 2Unterlagen einreichenReichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit Ihrem Dienstbüchlein (für AdA) oder Ihrem Bestätigungsschreiben der erfüllten Dienstpflicht (für ZIVI) per Post ein.
  3. 3PrüfungIhr Anspruch auf eine Rückerstattung der geleisteten Ersatzabgaben wird entsprechend geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung der Rückerstattung durch die Finanzverwaltung des Kantons Schaffhausen erfolgt.

Kontakt

Organisationseinheit

FinanzdepartementAmt für Bevölkerungsschutz und ArmeeRandenstrasse 348200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 – 12:00

Mittwoch: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

Antrag Rückerstattung.pdf

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